Allgemeines zum Sabotageschutz.
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Sabotageschutz
In diesem Bereich erhalten Sie allgemeine Informationen zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz in der Wirtschaft.
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz hat unter anderem das Ziel, potenzielle Saboteure als sogenannte Innentäter von gefährdeten oder wichtigen Einrichtungen fernzuhalten. Betroffene Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, an sicherheitsempfindlichen Stellen in ihrer Einrichtung nur sicherheitsüberprüfte Personen tätig werden zu lassen. Der Staat übernimmt die gebührenfreie Überprüfung der von den Unternehmen gemeldeten Personen.
Überprüft werden Personen, die
- an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer sogenannten lebens- oder verteidigungswichtigen Stelle tätig sind oder tätig werden sollen,
- Zugang zu bestimmten Anlagen bei Betreibern hochwertiger Erdfernerkundungssysteme und bei Anbietern der von diesen Systemen erzeugter Daten haben oder haben sollen.