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Internationaler Geheimschutz

  • Geheimschutz

Neben internationalen Verträgen und Abkommen hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland eine Reihe von bilateralen Sicherheitsvereinbarungen über den gegenseitigen Schutz von geheimhaltungsbedürftigen Informationen mit verschiedenen Ländern abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen verpflichten sich die Vertragsparteien, geheimhaltungsbedürftige Informationen und Materialien des jeweiligen anderen Landes wie eigene geheimhaltungsbedürftige Informationen zu schützen. Die Regierungen müssen sicherstellen, dass der Zugang zu als VS-VERTRAULICH oder höher eingestuften Informationen auf Personen beschränkt ist, die aufgrund ihrer dienstlichen Aufgaben ein Bedürfnis zu wissen haben und die vor der Genehmigung des Zugangs entsprechend sicherheitsüberprüft wurden. Dazu ist es erforderlich, dass die Geheimhaltungsgrade und Begriffe, die sich unterscheiden können, in einem gewissen Umfang vergleichbar sind. Schließlich umfasst der internationale Geheimschutz in der Wirtschaft auch Vorschriften über die Übermittlung von geheimhaltungsbedürftigen Informationen, die personelle Sicherheit und die Freigabe von geheimhaltungsbedürftigen Informationen an private Unternehmen im jeweiligen anderen Land.

Als Mitglied der NATO ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, NATO-geheimhaltungsbedürftige Informationen gemäß der Sicherheitsvereinbarung zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags und den zugehörigen Richtlinien festgelegten Sicherheitsvorschriften zu schützen. Weitere Verpflichtungen hinsichtlich des Schutzes von geheimhaltungsbedürftigen Informationen ergeben sich aus den Verträgen mit Mitgliedschaft Deutschlands in der Europäischen Union (EU) und in der Organisation für gemeinsame Rüstungskooperation (OCCAR) und Europäischen Raumfahrtagentur. Die Sicherheitsvorschriften der NATO, EU, OCCAR und ESA beschreiben die Grundprinzipien und Mindeststandards für den Schutz von geheimhaltungsbedürftigen Informationen in den Bereichen personeller und materieller Sicherheit. Seit 2000 ist Deutschland auch Vertragspartei des Europäischen Rahmenabkommens zur Umstrukturierung der Verteidigungsindustrie (EDIR-FA), das zwischen sechs europäischen Staaten (Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich) abgeschlossen wurde, um die Umstrukturierung und den Betrieb der europäischen Verteidigungsindustrie zu erleichtern. Deutschland ist auch Mitglied der multinationalen Arbeitsgruppe für industrielle Sicherheit (MISWG), in der unter anderem die NATO-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Empfehlungen zur Harmonisierung der Verfahren für die industrielle Sicherheit zu erarbeiten.