Das Geheimschutzverfahren
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Geheimschutz
Was ist Geheimschutz in der Wirtschaft?
Der Geheimschutz in der Wirtschaft regelt den Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen In-formationen, sog. Verschlusssachen (VS) des Bundes in Wirtschaftsunternehmen. Entsprechend dem Grad der Schutzbedürftigkeit werden vier Geheimhaltungsstufen unterschieden: VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, VS-VERTRAULICH, GEHEIM und STRENG GEHEIM. Die Verfahrensvorschriften sind im Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch - GHB -) festgelegt.
Wozu gibt es den Geheimschutz in der Wirtschaft?
Im Rahmen der Abwicklung von Aufträgen (insbesondere auf dem Gebiet der Wehrtechnik) müssen den ausführenden Unternehmen unter Umständen auch geheimhaltungsbedürftige In-formationen oder Materialien ((VS)-Auftrag) überlassen werden. Zum Teil entstehen solche In-formationen bei den Unternehmen selbst. Der Schutz geheimhaltungsbedürftiger Informationen ist insoweit von den betroffenen Unternehmen zu gewährleisten.
Das Geheimschutzverfahren dient im wesentlichen zur Schaffung, Aufrechterhaltung und Ab-wicklung sämtlicher Maßnahmen, die für den Schutz von Verschlusssachen getroffen werden müssen.
Welche Aufgaben übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)?
Das BMWi arbeitet auf der Basis öffentlich-rechtlicher Verträge mit Unternehmen zusammen, denen ein VS-Auftrag erteilt wurde. Es berät und kontrolliert die betroffenen Unternehmen über die Einhaltung von Vorschriften zum Schutz von im staatlichen Interesse geheimhal-tungsbedürftigen Informationen. Außerdem ist es für die Durchführung der erforderlichen Si-cherheitsüberprüfungen für Firmenpersonal auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen ver-antwortlich. Eine Geheimschutzbetreuung des BMWi kommt nur für